Weiterbildungssparen - die zweite Komponente der Bildungsprämie
Das Weiterbildungssparen - auch "Spargutschein" genannt - ist ein Bestandteil des BMBF-Programms "Bildungsprämie".
Um den Eigenanteil einer individuellen beruflichen Weiterbildung zu finanzieren, kann eine Entnahme aus dem angesparten Guthaben aus vermögenswirksamen Leistungen (VL) gemacht werden, ohne,Auswirkungen auf den Arbeitgeberanteil zu haben und auch wenn die Sperrfrist noch nicht abgelaufen ist.
Nähere Informationen zu den Fördervoraussetzungen und -bedingungen erhalten Sie in unserem Merkblatt und unter www.bildungspraemie.info.
Die IHK-Akademie Ostwestfalen führt Bildungsprämienberatungen nach telefonischer Vereinbarung in Bielefeld, Minden und Paderborn durch.
Terminvereinbarungen unter: 0521 554-300