
Terminbuchung
Herzlich Willkommen bei unserem Terminbuchungstool für NRW-Bildungsscheckberatungen! Sie möchten eine berufliche Weiterbildungsmaßnahme mit dem NRW-Bildungsscheck fördern lassen? Gerne können Sie über unser Buchungstool Ihren persönlichen Beratungstermin buchen.
Um den NRW-Bildungsscheck nutzen zu können müssen bestimmte Förderbedingungen erfüllt werden. Prüfen Sie, ob Sie die Förderkriterien erfüllen
Förderbedingungen Betrieblicher Zugang (Unternehmen):
Förderbedingungen
- Sitz des Unternehmens ist NRW
- Das Unternehmen hat 1-49 Beschäftigte (bezogen auf Vollzeitäquivalente)
Mitzubringende Unterlagen
- Unternehmensdaten: Firmierung, Adresse, achtstellige Betriebsnummer des statistischen Landesamts, Wirtschaftszweigzugehörigkeit, Kammerzugehörigkeit
- Nachweis der Anzahl der Beschäftigten (Vollzeitäquivalente) (männlich/weiblich). Bitte beachten Sie, dass Sie im Rahmen einer eventuellen Prüfung durch die zuständige BZR einen Nachweis über die Beschäftigtenzahl erbringen müssen. Der Nachweis darf nicht älter als drei Jahre sein (z.B. nach Jahres-abschluss § 285 Nr. 7 HGB oder Meldung der Sozialversicherungsbeschäftigten).Personalausweis (der Person, die zur Beratung erscheint. Das ist i. d. R. der/die Geschäftsführer/-in oder ein Stellvertreter/eine Stellvertreterin mit Vollmacht. Bitte beachten Sie, dass die subventionsrechtliche Erklärung nur von berechtigten Personen unterzeichnet werden dürfen.)
- Unterlagen zur geplanten Weiterbildung (inkl. alternativer Angebote)
- vollständige Daten der Person(en), die den BS nutzen sollen
- Datenschutzrechtliche Erklärung der Person, die die Weiterbildung besuchen soll – Hier Download Dokument: https://www.mags.nrw/sites/default/files/asset/document/esf_2_3_bezreg_datenschutz_betrieblicher_zugang_bildungsscheck.pdf
Die Beratung kann nur durchgeführt werden, wenn die genannten Unterlagen vollständig vorgelegt werden.
Förderbedingungen individueller Zugang (Privatpersonen)
Förderbedingungen
- Wohnsitz NRW
- Nachweis des zu versteuernden Jahreseinkommens. Die Förderfähigkeit liegt vor, wenn das zu versteuerndes Jahreseinkommen bei bis zu 40.000,00 Euro (alleinstehend/ allein veranlagt) bzw. bis zu 80.000 Euro (verheiratet/ gemeinsam veranlagt) liegt. Der Nachweis darf nicht älter als 3 Jahre sein.
Mitzubringende Unterlagen:
- Personalausweis/Reisepass,
- Einkommensteuerbescheid (oder alternativ Erklärung eines Steuerberaters/Fachanwalt für Steuerrecht über das zu versteuernde Jahreseinkommen oder eine Bescheinigung des Lohnsteuerhilfevereins über das zu versteuernde Jahreseinkommen oder Bescheinigung einer Behörde, aus der das zu versteuernde Jahreseinkommen hervorgeht). Die Nachweise dürfen nicht älter als drei Jahre sein. (Bitte beachten Sie, dass die Beratungsstelle gemäß Richtlinie eine Kopie des Bescheides für die Akte der Bewilligungsbehörde anfertigen muss!)
- Unterlagen zur geplanten Weiterbildung (inkl. alternativer Angebote)
- Datenschutzrechtliche Erklärung zur Info als Download:https://www.mags.nrw/sites/default/files/asset/document/esf_2_3_bezreg_datenschutz_individueller_zugang_bildungsscheck.pdf
Die Beratung kann nur durchgeführt werden, wenn die genannten Unterlagen vollständig vorgelegt werden.