Neu ab Februar 2026: Bildungsscheck 2.0 – jetzt 50 % Zuschuss zur beruflichen Weiterbildung sichern
Mit dem neuen Bildungsscheck 2.0 unterstützt das Land NRW Beschäftigte und Bürgerinnen und Bürger noch gezielter bei ihrer beruflichen Weiterbildung.
Gefördert werden einmal pro Kalenderjahr 50 % der Kursgebühr, bis maximal 500 € pro Kalenderjahr. Das Angebot richtet sich an Personen mit Wohnsitz in Nordrhein‑Westfalen mit einem zu versteuernden Einkommen bis 50.000 € bzw. 100.000 € bei gemeinsamer Veranlagung. Der Einkommensnachweis erfolgt über den Einkommensteuerbescheid, der bei Antragstellung nicht älter als zwei Jahre sein darf.
Gefördert werden berufsbezogene Weiterbildungen, die einen klaren Bezug zur aktuellen oder angestrebten Tätigkeit haben – etwa zur Aktualisierung oder Erweiterung von Qualifikationen oder zum Erwerb eines Berufs‑ oder Fortbildungsabschlusses. Nicht förderfähig sind u. a. Führerscheine, individuelle Coachings, Kongresse und Messen sowie Freizeit‑ oder reine Gesundheitsangebote. Merkblatt
Die Antragstellung erfolgt in zwei Schritten über das ESF‑Onlineportal (https://esf-online.nrw.de/esf-portal): Zunächst wird die gewünschte Weiterbildung spätestens einen Tag vor Kursbeginn online angemeldet. Nach Abschluss des Kurses wird der eigentliche Antrag gestellt und die erforderlichen Unterlagen – Teilnahmebestätigung, Rechnung und Einkommensteuerbescheid – werden im Portal hochgeladen. Die Bewilligungsbehörde prüft den Antrag und erstattet im positiven Fall die anteiligen Kosten.
Für Fragen rund um Voraussetzungen, Antragstellung und passende Weiterbildungen steht der Beratungsservice der G.I.B. zur Verfügung: telefonisch unter 02041 767 555 oder per E‑Mail an bildungsscheck@gib.nrw.de.
Hier finden Sie den Selbstcheck zur Überprüfung der Förderfähigkeit.