Förderungen

 

Ob Bildungsscheck, Aufstiegs-BAföG, Weiterbildungsstipendien oder steuerliche Absetzbarkeit von Weiterbildungskosten: Diese Zuschüsse erleichtern in vielen Fällen die Investition in berufliche Qualifizierung sowohl für Arbeitgeber, als auch für Beschäftigte. Unser Beraterteam informiert Sie kostenlos, neutral und unverbindlich über die aktuellen Fördermöglichkeiten.

Den NRW-Bildungsscheck gibt es ab 01.01.2024 zu veränderten Konditionen. 

Der betriebliche Bildungsscheck wurde vom Land NRW Ende 2023 eingestellt!

 

Mit dem Bildungsscheck aus Mitteln des europäischen Sozialfonds fördert das nordrhein-westfälische Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales die Beteiligung von Beschäftigten an beruflicher Weiterbildung. Nutzen können den Bildungsscheck Privatpersonen mit Wohnsitz in NRW (individueller Zugang).

Wissenswertes zum Bildungsscheck

  • die Förderung umfasst 50 % der Kurskosten, max. 500,- €
  • im individuellen Zugang alle Personen mit Wohnsitz in NRW, deren zu versteuerndes Jahreseinkommen bis 40.000,00 € (alleinstehend/allein veranlagt) bzw. bis 80.000 Euro (verheiratet/gemeinsam veranlagt) liegt
  • es ist möglich innerhalb eines Kalenderjahres einen Bildungsscheck zu erhalten

Mitzubringende Unterlagen (individueller Zugang):

  • Personalausweis/Reisepass,
  • Einkommensteuerbescheid (oder alternativ Erklärung eines Steuerberaters/Fachanwalt für Steuerrecht über das zu versteuernde Jahreseinkommen oder eine Bescheinigung des Lohnsteuerhilfevereins über das zu versteuernde Jahreseinkommen oder Bescheinigung einer Behörde, aus der das zu versteuernde Jahreseinkommen hervorgeht). Die Nachweise dürfen nicht älter als drei Jahre sein. (Bitte beachten Sie, dass die Beratungsstelle gemäß Richtlinie eine Kopie des Bescheides für die Akte der Bewilligungsbehörde anfertigen muss!)
  • Unterlagen zur geplanten Weiterbildung (inkl. alternativer Angebote)
  • Datenschutzerklärung: Datenschutzerklärung im individuellen Zugang
Ohne vollständige Unterlagen kann kein Bildungsscheck ausgestellt werden.

Beratungstermin

Die IHK-Akademie Ostwestfalen führt Bildungsscheckberatungen in Bielefeld, Minden und Paderborn durch. Buchen Sie Ihren persönlichen Beratungstermin über unser Buchungstool.

Termin buchen in:

Bielefeld Minden Paderborn

Weitere Beratungsstellen finden Sie unter: https://www.weiterbildungsberatung.nrw/beratungsstellensuche

 

Nähere Informationen zu den Fördervoraussetzungen und -bedingungen erhalten Sie in unserem Merkblatt Bildungsscheck und unter www.bildungsscheck.nrw.de.

Stand: 4. Dezember 2023

Das „Aufstiegs-BAföG“ (ehemals „Meister-BAföG“) ist eine Förderung auf der Grundlage des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes (AFBG). Gefördert werden bei Teilzeitmaßnahmen Lehrgangs- und Prüfungsgebühren über einen Zuschuss und ein zinsgünstiges Darlehen.

Wer wird gefördert?

Gefördert werden Teilnehmer/-innen an geeigneten Bildungsmaßnahmen, die sich auf eine nach dem Berufsbildungsgesetz oder der Handwerksordnung geregelten Fortbildungsprüfung oder einen vergleichbaren Abschluss nach bundes- oder landesrechtlichen Regelungen vorbereiten (z.B. als Fachwirt/-in, Fachkaufmann/-frau, Betriebswirt/-in oder Meister/-in). Die Zulassungsvoraussetzungen zur jeweiligen Prüfung müssen erfüllt werden. Die Förderung ist einkommens-, alters- und vermögensunabhängig.

Beispiel
Teilnahmeentgelt Handelsfachwirt
– AFBG-Zuschuss (50 %)
= Eigenanteil
= AFBG-Darlehen
– Darlehenserlass bei Prüfungserfolg (50 %)
= Eigenanteil insgesamt
=> Ihre Ersparnis (bis zu 75 %)
Betrag
3.990,00 €
1.995,00 €
1.995,00 €
1.995,00 €
997,50 €
997,50 €
2.992,50 €

Zum offiziellen Förderrechner

Ihr Weg zur Förderung

Teilnehmer mit Wohnsitz in Nordrhein-Westfalen können den Antrag bei der Kammer, die für die Abnahme der Prüfung zuständig ist, einreichen. Die IHK wirkt bei der Durchführung des Gesetzes mit, indem sie Beratungen durchführt und Hilfestellungen bei der Antragstellung und Antragsannahme anbietet.

Falls Sie eine Aufstiegsfortbildung bei der IHK-Akademie absolvieren und Interesse an einer Förderung mit Aufstiegs-BAföG haben, sprechen Sie den/die jeweilige/-n Lehrgangsbetreuer/-in an.

Angaben ohne Gewähr, Stand: 01.08.2020

Detaillierte Infos erhalten Sie unter www.aufstiegs-bafoeg.de

Die IHK-Akademie Ostwestfalen ist als Einrichtung der Arbeitnehmerweiterbildung nach § 10 ff des Arbeitnehmerweiterbildungsgesetzes (AWbG) anerkannt. Arbeiternehmerinnen und Arbeitnehmer können die Freistellung („Bildungsurlaub“) nach dem AWbG gegenüber ihren Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern geltend machen, sofern die Veranstaltungen die Voraussetzungen des § 9 Abs. 1 AWbG erfüllen.

Informationen zu der Frage, welche Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer berechtigt sind Bildungsurlaub zu beantragen, finden Sie unter www.bildungsurlaub.de sowie in unserem Merkblatt.

Das Weiterbildungsstipendium unterstützt junge Menschen bei der weiteren beruflichen Qualifizierung. Dieses Förderprogramm des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) fördert fachliche und fachübergreifende Weiterbildungen nach eigener Wahl. Auch ein berufsbegleitendes Studium kann unter bestimmten Voraussetzungen gefördert werden.

Ausführliche Informationen erhalten Sie hier: www.weiterbildungsstipendium.de

Ziel des Aufstiegsstipendiums ist, der Fachkraft von heute neue Möglichkeiten für die berufliche Entwicklung zu eröffnen. Das Förderprogramm des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) unterstützt Berufserfahrene, die besonderes Talent und Engagement bewiesen haben, bei der Durchführung eines ersten Hochschulstudiums.

Ausführliche Informationen erhalten Sie hier: www.aufstiegsstipendium.de

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