Das „Aufstiegs-BAföG“ (ehemals „Meister-BAföG“) ist eine Förderung auf der Grundlage des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes (AFBG). Gefördert werden bei Teilzeitmaßnahmen Lehrgangs- und Prüfungsgebühren über einen Zuschuss und ein zinsgünstiges Darlehen.
Wer wird gefördert?
Gefördert werden Teilnehmer/-innen an geeigneten Bildungsmaßnahmen, die sich auf eine nach dem Berufsbildungsgesetz oder der Handwerksordnung geregelten Fortbildungsprüfung oder einen vergleichbaren Abschluss nach bundes- oder landesrechtlichen Regelungen vorbereiten (z.B. als Fachwirt/-in, Fachkaufmann/-frau, Betriebswirt/-in oder Meister/-in). Die Zulassungsvoraussetzungen zur jeweiligen Prüfung müssen erfüllt werden. Die Förderung ist einkommens-, alters- und vermögensunabhängig.
Beispiel
Teilnahmeentgelt Handelsfachwirt
– AFBG-Zuschuss (50 %)
= Eigenanteil
= AFBG-Darlehen
– Darlehenserlass bei Prüfungserfolg (50 %)
= Eigenanteil insgesamt
=> Ihre Ersparnis (bis zu 75 %)
Betrag
3.990,00 €
1.995,00 €
1.995,00 €
1.995,00 €
997,50 €
997,50 €
2.992,50 €
Ihr Weg zur Förderung
Teilnehmer mit Wohnsitz in Nordrhein-Westfalen können den Antrag bei der Kammer, die für die Abnahme der Prüfung zuständig ist, einreichen. Die IHK wirkt bei der Durchführung des Gesetzes mit, indem sie Beratungen durchführt und Hilfestellungen bei der Antragstellung und Antragsannahme anbietet.
Falls Sie eine Aufstiegsfortbildung bei der IHK-Akademie absolvieren und Interesse an einer Förderung mit Aufstiegs-BAföG haben, sprechen Sie den/die jeweilige/-n Lehrgangsbetreuer/-in an.
Angaben ohne Gewähr, Stand: 01.08.2020
Detaillierte Infos erhalten Sie unter www.aufstiegs-bafoeg.de