
Förderungen
Ob Bildungsscheck, Aufstiegs-BAföG, Weiterbildungsstipendien oder steuerliche Absetzbarkeit von Weiterbildungskosten: Diese Zuschüsse erleichtern in vielen Fällen die Investition in berufliche Qualifizierung sowohl für Arbeitgeber, als auch für Beschäftigte. Unser Beraterteam informiert Sie kostenlos, neutral und unverbindlich über die aktuellen Fördermöglichkeiten.
Den NRW-Bildungsscheck gibt es ab 01.07.2022 zu neuen Konditionen.
Bildungsscheck
Mit dem Bildungsscheck aus Mitteln des europäischen Sozialfonds fördert das nordrhein-westfälische Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales die Beteiligung von Beschäftigten an beruflicher Weiterbildung. Nutzen können den Bildungsscheck sowohl Privatpersonen (individueller Zugang) als auch kleine Unternehmen mit Sitz in NRW (betrieblicher Zugang).
Wissenswertes zum Bildungsscheck
- die Förderung umfasst 50 % der Kurskosten, max. 500,- €
- im individuellen Zugang alle Personen mit Wohnsitz in NRW, deren zu versteuerndes Jahreseinkommen bis 40.000,00 € (alleinstehend/allein veranlagt) bzw. bis 80.000 Euro (verheiratet/gemeinsam veranlagt) liegt
- im betrieblichen Zugang Unternehmen mit Sitz/Arbeitsstätte in NRW und 1-49 Beschäftigte
- es ist möglich innerhalb eines Kalenderjahres einen Bildungsscheck über beide Zugänge zu erhalten
Beratungstermin
Die IHK-Akademie Ostwestfalen führt Bildungsscheckberatungen in Bielefeld, Minden und Paderborn durch. Buchen Sie Ihren persönlichen Beratungstermin über unser Buchungstool.
Achtung: Das Beratungskontingent der IHK-Akademie Ostwestfalen ist derzeit an allen Standorten ausgeschöpft. Bitte wenden Sie sich an andere Beratungsstellen: https://www.weiterbildungsberatung.nrw/beratungsstellensuche
Mitzubringende Unterlagen (individueller Zugang):
- Personalausweis/Reisepass,
- Einkommensteuerbescheid (oder alternativ Erklärung eines Steuerberaters/Fachanwalt für Steuerrecht über das zu versteuernde Jahreseinkommen oder eine Bescheinigung des Lohnsteuerhilfevereins über das zu versteuernde Jahreseinkommen oder Bescheinigung einer Behörde, aus der das zu versteuernde Jahreseinkommen hervorgeht). Die Nachweise dürfen nicht älter als drei Jahre sein. (Bitte beachten Sie, dass die Beratungsstelle gemäß Richtlinie eine Kopie des Bescheides für die Akte der Bewilligungsbehör-de anfertigen muss!)
- Unterlagen zur geplanten Weiterbildung (inkl. alternativer Angebote)
- Datenschutzerklärung: Datenschutzerklärung im individuellen Zugang
Mitzubringende Unterlagen/Informationen (betrieblicher Zugang):
- Unternehmensdaten (Adresse)
- Betriebsnummer
- Nachweis der Anzahl der Beschäftigten (Vollzeitäquivalente) (männlich/weiblich). Bitte beachten Sie, dass Sie im Rahmen einer eventuellen Prüfung durch die zuständige BZR einen Nachweis über die Be-schäftigtenzahl erbringen müssen. Der Nachweis darf nicht älter als drei Jahre sein (z.B. nach Jahresab-schluss § 285 Nr. 7 HGB oder Meldung der Sozialversicherungsbeschäftigten).
- Wirtschaftszweigzugehörigkeit, Kammerzugehörigkeit
- Personalausweis (der Person, die zur Beratung erscheint. Das ist i. d. R. der/die Geschäftsführer/-in oder ein Stellvertreter/eine Stellvertreterin mit Vollmacht. Bitte beachten Sie, dass die subventionsrechtliche Erklärung nur von berechtigten Personen unterzeichnet werden dürfen.)
- Unterlagen zur geplanten Weiterbildung (inkl. alternativer Angebote)
- Daten der Personen, die den BS nutzen sollen
- Datenschutzerklärung: Datenschutzerklärung im betrieblichen Zugang
Nähere Informationen zu den Fördervoraussetzungen und -bedingungen erhalten Sie in unserem Merkblatt Bildungsscheck und unter www.bildungsscheck.nrw.de.
Stand: 1. Juli 2022
Aufstiegs-BAföG
Das „Aufstiegs-BAföG“ (ehemals „Meister-BAföG“) ist eine Förderung auf der Grundlage des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes (AFBG). Gefördert werden bei Teilzeitmaßnahmen Lehrgangs- und Prüfungsgebühren über einen Zuschuss und ein zinsgünstiges Darlehen.
Wer wird gefördert?
Gefördert werden Teilnehmer/-innen an geeigneten Bildungsmaßnahmen, die sich auf eine nach dem Berufsbildungsgesetz oder der Handwerksordnung geregelten Fortbildungsprüfung oder einen vergleichbaren Abschluss nach bundes- oder landesrechtlichen Regelungen vorbereiten (z.B. als Fachwirt/-in, Fachkaufmann/-frau, Betriebswirt/-in oder Meister/-in). Die Zulassungsvoraussetzungen zur jeweiligen Prüfung müssen erfüllt werden. Die Förderung ist einkommens-, alters- und vermögensunabhängig.
Teilnahmeentgelt Handelsfachwirt
– AFBG-Zuschuss (50 %)
= Eigenanteil
= AFBG-Darlehen
– Darlehenserlass bei Prüfungserfolg (50 %)
= Eigenanteil insgesamt
=> Ihre Ersparnis (bis zu 75 %)
3.990,00 €
1.995,00 €
1.995,00 €
1.995,00 €
997,50 €
997,50 €
2.992,50 €
Ihr Weg zur Förderung
Teilnehmer mit Wohnsitz in Nordrhein-Westfalen können den Antrag bei der Kammer, die für die Abnahme der Prüfung zuständig ist, einreichen. Die IHK wirkt bei der Durchführung des Gesetzes mit, indem sie Beratungen durchführt und Hilfestellungen bei der Antragstellung und Antragsannahme anbietet.
Falls Sie eine Aufstiegsfortbildung bei der IHK-Akademie absolvieren und Interesse an einer Förderung mit Aufstiegs-BAföG haben, sprechen Sie den/die jeweilige/-n Lehrgangsbetreuer/-in an.
Angaben ohne Gewähr, Stand: 01.08.2020
Detaillierte Infos erhalten Sie unter www.aufstiegs-bafoeg.de
Bildungsurlaub
Die IHK-Akademie Ostwestfalen ist als Einrichtung der Arbeitnehmerweiterbildung nach § 10 ff des Arbeitnehmerweiterbildungsgesetzes (AWbG) anerkannt. Arbeiternehmerinnen und Arbeitnehmer können die Freistellung („Bildungsurlaub“) nach dem AWbG gegenüber ihren Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern geltend machen, sofern die Veranstaltungen die Voraussetzungen des § 9 Abs. 1 AWbG erfüllen.
Informationen zu der Frage, welche Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer berechtigt sind Bildungsurlaub zu beantragen, finden Sie unter www.bildungsurlaub.de sowie in unserem Merkblatt.
Weiterbildungsstipendium
Das Weiterbildungsstipendium unterstützt junge Menschen bei der weiteren beruflichen Qualifizierung. Dieses Förderprogramm des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) fördert fachliche und fachübergreifende Weiterbildungen nach eigener Wahl. Auch ein berufsbegleitendes Studium kann unter bestimmten Voraussetzungen gefördert werden.
Ausführliche Informationen erhalten Sie hier: www.weiterbildungsstipendium.de
Aufstiegsstipendium
Ziel des Aufstiegsstipendiums ist, der Fachkraft von heute neue Möglichkeiten für die berufliche Entwicklung zu eröffnen. Das Förderprogramm des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) unterstützt Berufserfahrene, die besonderes Talent und Engagement bewiesen haben, bei der Durchführung eines ersten Hochschulstudiums.
Ausführliche Informationen erhalten Sie hier: www.aufstiegsstipendium.de