Neue Förderkonditionen für das Aufstiegs-BAföG 

Seit August gibt es für Teilnehmende verbesserte Förderkonditionen

Seit dem 1. August 2020 gelten neue Förderkonditionen für das Aufstiegs-BAföG. Dabei wurde der Zuschuss auf 50 % der Kosten erhöht. Gleichzeitig steigt auch die Höhe des Darlehenserlasses bei Prüfungserfolg auf 50 %. 

Somit ergibt sich für Teilnehmende eine mögliche Ersparnis von bis zu 75 %. Die neuen Konditionen gelten ab dem 1. August 2020, dabei ist es unabhängig für die BAföG- und AFBG-Verbesserungenwann der Antrag gestellt wird. Den höheren Unterhaltsbeitrag gibt es ab 01.08.2020, auch wenn die Fortbildung vorher begonnen hat. Den höheren Zuschuss zum Maßnahmebeitrag (50 %) gibt es anteilig für die Fortbildungszeiträume, die nach dem 01.08.2020 liegen. 

Lediglich beim Darlehensteilerlass kommt es darauf an, ob der Antrag vor dem 01.08.2020 (40 % Erlass) oder nach dem 01.08.2020 (50 % Erlass) bei der KfW eingeht. 

 

Weitere Infos hier und auf der offiziellen Webseite. 


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