Fernunterrichtsvertrag Ausbildung der Ausbilder (Online)

Die im Anmeldeprozess genannte Person meldet sich verbindlich zu dem in der Bestellung genannten Ausbildung der Ausbilder-Online-Lehrgang bei der IHK-Akademie Ostwestfalen GmbH an.

Zulassungsvoraussetzungen für das Ablegen der Ausbildereignungsprüfung bestehen nicht. Vorsorglich weisen wir darauf hin, dass die Befugnis auszubilden neben der AEVO durch weitere rechtliche Regelungen beeinflusst wird.
Der Lehrgang erstreckt sich über einen Zeitraum von in der Regel 8 Wochen und beginnt mit dem Auftakttermin. Die Freischaltung der Lerncontents durch die IHK-Akademie Ostwestfalen GmbH erfolgt unmittelbar nach dem Auftakttermin. Das Lehrgangsangebot beinhaltet die Teilnahme an zwei Präsenztagen und einem Präsenzabend.
Mit der Freischaltung der Lerncontents hat der Teilnehmer/die Teilnehmerin die Möglichkeit, sich im gesteuerten Selbstlernverfahren online auf die Ausbilderprüfung vor der IHK vorzubereiten. Begleitet wird der Lehrgang durch einen wöchentlichen Chat, in dem Fragen und Probleme mit dem Fachtutor besprochen werden können. Bei individuellen Fragen steht der Fachtutor darüber hinaus zur telefonischen Beratung zur Verfügung.

Lehrgangskosten
Die Gesamtkosten des Lehrganges sind in der Bestellübersicht aufgeführt. Darüber hinaus fallen Prüfungsgebühren in Höhe von 170,00 € an. Der vorgenannte Betrag beinhaltet nicht die durch die Internetnutzung zusätzlich anfallenden Internetgebühren. Die für die Internetnutzung ggf. zusätzlich anfallenden Kosten liegen im Rahmen der üblichen Grundtarife. Sie übersteigen nicht die Kosten, mit denen der Teilnehmer rechnen muss. Die Lehrgangskosten sind nach Erhalt der Rechnung bis zum Auftakttermin zu begleichen.

Kündigungsbedingungen (Mindestlaufzeit 2 Monate)
Das Recht der IHK-Akademie Ostwestfalen und des Teilnehmers/der Teilnehmerin, diesen Vertrag jederzeit aus wichtigem Grund zu kündigen, bleibt unberührt. Vertragsabschluss ist der im Folgenden angegebene Tag der Anmeldung. § 3 der allgemeinen Geschäftsbedingungen findet auf den Fernunterrichtsvertrag keine Anwendung.

Gerichtsstand
Für Streitigkeiten aus diesem Vertrag oder über das Bestehen eines solchen Vertrages ist das Gericht zuständig, in dessen Bezirk der Teilnehmer/ die Teilnehmerin seinen/ihren allgemeinen Gerichtsstand hat.

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