Änderung im Bildungsscheckverfahren zum 01.01.2024

Nach über 17 Jahren ergeben sich gravierende Änderungen im Förderprogramm NRW-Bildungsscheck:

 

Das Land NRW stellt zum 31.12.2023 das ESF-finanzierte Förderprogramm NRW-Bildungsscheck für Unternehmen (betrieblicher Bildungsscheck) ersatzlos ein.

Die Änderungen im Förderprogramm ergeben sich aus der politischen Neuausrichtung der Landesregierung im Rahmen der Fachkräftegewinnung mit einer Konzentration auf Programme zur Integration von Menschen in Ausbildung und Arbeit (z.B. das neue Programm Übergangslotsen).

Die Landesregierung sieht aufgrund der eigenmotivierten Beschäftigungsförderung durch Unternehmen und die Verbesserung der Bedingungen für eine Unterstützung durch die Arbeitsagenturen (z.B. im Rahmen des Qualifizierungschancengesetz) eine Förderung mittels Bildungsscheck für Unternehmen als nicht mehr notwendig an.

Das Förderprogramm NRW-Bildungsscheck für Privatpersonen (individueller Zugang) wird in seiner bisherigen Form noch bis Ende Juni 2024 fortgeführt.

Fördervoraussetzung für einen individuellen Bildungsscheck sind a) der Nachweis des Wohnsitzes in NRW und b) der Nachweis des zu versteuernden Jahreseinkommens. Die Förderfähigkeit liegt vor, wenn eine Person ein zu versteuerndes Jahreseinkommen von bis zu 40.000 Euro (alleine veranlagt bzw. bis zu 80.000 Euro gemeinsam veranlagt) nachweist.

Das Fördermittel wird im Rahmen eines Beantragungsgesprächs (online oder vor Ort in der freigewählten Beratungsstelle) ausgestellt. Die Förderung beträgt 50% der Seminar-/ Lehrgangskosten max. jedoch 500,00 Euro. Das Fördermittel muss rechtzeitig vor Beginn der Maßnahme beantragt werden. Ob eine Beratungsstelle online oder Präsenzberatungen durchführt muss bei der jeweiligen Beratungsstelle erfragt werden. Beratungsstellen sind unter https://www.weiterbildungsberatung.nrw/beratungsstellensuche zu finden.

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